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Verein Infrastruktur Vestkysten / Westküste
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Planfeststellungsverfahren Hattstedt Bredstedt

Vorstand begrüßt Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens

Der Vorstand des Verein Infrastruktur Vestkysten begrüßt, dass das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgebung Hattstedt-Struckum-Bredstedt jetzt eröffnet worden ist. In Gesprächen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Hattstedt und Vertretern diverser Landesbehörden konnten wir einen Eindruck von der aktuellen Planung gewinnen.

Bei aller Freude über den Planungsfortschritt, erfüllt es uns mit Sorge, dass die Auffahrten im Zuge der Bundesstraße 5 nicht „höhenfrei“ erfolgen sollen. Besonders unglücklich erscheint uns dies bei der Auffahrt Hattstedt zu sein, die neben dem Verkehr aus den Gewerbegebieten,auch die Verkehre von Nordstrand aufnehmen soll.
 
Nach derzeitiger Planung ist diese Auffahrt mit einer Abbiegespur geplant und nur
insofern kreuzungsfrei, als dass die Landstraße über eine Brücke über die die B5 geführt wird. Die Auf- und Abfahrt erfolgt aber nur über Abbiegespuren ohne Beschleunigungsstreifen und für Linksabbieger sogar durch den Gegenverkehr.
 
Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei einem Neubau einer so stark befahrenden Bundesstraße eine derartige Unfall- und Staufalle eingeplant wird. Im Bereich Husum-Tönning bei Bütteleck wird eine derartige Situation gerade umgebaut.
 
Wir appellieren daher an die Landesregierung, die Zu- und Abfahrten zur B5 höhenfrei auszuführen, zumindest dort, wo die Verkehrsströme aus den Gewerbegebieten und von den Landesstraßen erheblich sind, wie z. B. in
Bredstedt und Hattstedt. 
 
Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass der 3-streifige Ausbau zwischen Husum und Tönning nun in 2 Planungsabschnitten erfolgen soll, statt wie bisher in 4. Wir erwarten uns hiervon eine deutliche Beschleunigung der Planungs- und Bauzeit.
 
Da nach dem Ausbau der B5 der landwirtschaftliche Verkehr nicht mehr über die Bundesstraße geleitet werden kann, müssen die Wirtschaftswege im Bereich Witzwort und Oldenswort ertüchtigt werden.
 
Dies sollte nach Meinung der Betroffenen bereits vor Beginn des B5 Ausbaus erfolgen, da dann in der Zeit der Bauphase der Verkehr über die ausgebauten Wirtschaftswege abgeleitet werden kann und die Behinderungen begrenzt werden.
 
Wir appellieren an die Landesregierung, die obigen Anregungen in das laufende Planverfahren aufzunehmen und sich dafür einzusetzen, dass die Arbeit der Landesbehörden an diesem wichtigen Vorhaben zügiger von Statten geht.
 
Der Vorstand